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Litzenplombe
Die Litzenplombe kann anstatt der herkömmlichen Bleiplombe bei der Eichung von Messgeräten verwendet werden.
Die Sicherung setzt sich aus drei Teilen zusammen:
- dem transparenten Gehäuse
- der Schnappeinlage und
- dem Monofilamentdraht in verzinktem Geflecht.
Jede Plombe trägt an zwei Bestandteilen mit Lasertechnik hergestellte folgende Kennzeichnungen:
- Gehäuse - Firmenlogo und laufende Nummer (7 Ziffern + 7 Buchstaben)
- Schnappeinlage - wiederholte Nummer vom Gehäuse (7 Ziffern)
Beständigkeit der Litzenplombe gegen Temperaturen: (-30oC); 80oC.
Es wird eine Monofilamentlitze in verzinktem Geflecht von 1-1,2mm ø empfohlen.
Die Entfernung der Litzenplombe ist nur durch Durchschneiden der Litze möglich.
Die Litzenplombe steht unter durch das Patentamt der Republik Polen gewährtem Schutz (Patentanmeldung P-375775 vom 17. Juni 2005) und ist durch das Zentrallabor für Kriminalistik der Hauptkommandantur der Polizei mit dem Gutachten Nr. H-E-II-1914/05 vom 15. Juli 2004 zur Unmöglichkeit der Öffnung beurteilt worden.
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